Aktueller Corona-Schnelltest für die FOR- und ABI-Prüfungen

Die diesjährigen Prüflinge müssen neben ihren Prüfungsunterlagen, einem Personalausweis zudem einen aktuellen und offiziellen Corona-Schnelltest vorweisen.

Wichtig: dieser darf nicht älter als 48h sein und in einem Testzentrum durchgeführt werden. Selbsttests werden nicht akzeptiert.

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