Am Montag, den 9. März findet ein zentraler Nachschreibetermin für die verpassten Arbeiten und Klausuren statt. SuS dürfen nur nachschreiben, wenn ein ärztliches Attest vorliegt.
Am Montag, den 9. März findet ein zentraler Nachschreibetermin für die verpassten Arbeiten und Klausuren statt. SuS dürfen nur nachschreiben, wenn ein ärztliches Attest vorliegt.